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   OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98   

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OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98 (https://dejure.org/1998,2993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.1998 - 3 U 175/98 (https://dejure.org/1998,2993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 1998 - 3 U 175/98 (https://dejure.org/1998,2993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Schutzfrist: Schutzdauer von Fotografien - Wagner-Familienfotos

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 187
  • GRUR 1999, 717
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98
    Die Vorschrift betrifft nach ihrem Wortlaut allgemein ein "Recht" und nicht etwa nur Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (vgl. hierzu BVerfGE 31, 275 - Schallplatten).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Im Streitfall, in dem mit dem Hundertwasser-Haus das Objekt feststeht, könnte eine schöpferische Leistung des Fotografen allenfalls in der Kombination einer Reihe weiterer Merkmale liegen, etwa in der Auswahl des Aufnahmeortes, in der Wahl eines bestimmten Kameratyps, eines bestimmten Films, eines bestimmten Objektivs sowie in der Wahl von Blende und Zeit sowie weiterer Feineinstellungen (vgl. Loewenheim in Schricker aaO § 2 UrhG Rdn. 179; OLG Düsseldorf GRUR 1997, 49, 51; OLG Hamburg GRUR 1999, 717 f.).
  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer

    Das kann z.B. durch die Wahl des Motivs, des Bildausschnitts oder der Perspektive, durch die Verteilung von Licht und Schatten, durch Kontrastgebung, Bildschärfe oder durch die Wahl des richtigen Moments bei der Aufnahme geschehen (OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnrn. 30, 35-42 nach juris; vgl. auch EuGH - Painer/Standard - a. a. O., Rdnr. 91 nach juris).

    Dazu gehört z.B. regelmäßig die sogenannte Gegenstandsfotografie, die darauf abzielt, die - nicht "gestellte" - Vorlage möglichst unverändert naturgetreu wiederzugeben (OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnrn. 30, 31, 35-42 nach juris).

  • KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene

    Sie müssen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, die sie von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt (dazu eingehend OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnrn. 30, 35-42 nach juris).

    Dazu gehört z.B. regelmäßig die sogenannte Gegenstandsfotografie, die darauf abzielt, die - nicht "gestellte" - Vorlage möglichst unverändert naturgetreu wiederzugeben (OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnr. 31 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 203/14

    Framing-Entscheidung des EuGH ist bei Übernahme eines Bildes nicht anwendbar

    Dabei zeichnen sich Lichtbildwerke im Allgemeinen dadurch aus, dass sie über die bloße Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen oder den Betrachter zum Nachdenken anregen (Senat, a. a. O.; OLG Hamburg, GRUR 1999, 717 - Wagner-Familienfotos; Schricker/Loewenheim, a. a. O. § 2 Rdnr. 184).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07

    Unterlassungsanspruch: Verwendung von Fotos aus einem Buch zur Dekoration eines

    Dabei zeichnen sich Lichtbildwerke zum Beispiel dadurch aus, dass sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen (Schricker/Loewenheim a.a.O.; OLG Hamburg GRUR 1999, 717).
  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Zwar oblag den Antragstellern die Darlegung der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Voraussetzungen; denn nach ständiger Rechtsprechung des 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts gilt die wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Bereich des Urheberrechts auch nicht analog (OLG Hamburg GRUR 99, 717 - Wagner-Familienfotos; so auch Köhler/Piper, § 25 Rdn. 14 und Baumbach/Hefermehl, § 25, Rdn. 5, anders wohl OLG Karlsruhe NJW-RR 95, 176).
  • LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08

    Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als

    Lichtbildwerke zeichnen sich gegenüber der bloß handwerklich gelungenen Abbildung der Wirklichkeit (Lichtbilder) dadurch aus, dass sie eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, dass sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen oder in eindringlicher Aussagekraft eine Problematik darstellen (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1999, 717 - Wagner Familienfotos).
  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Die für eine Rechtsverfolgung im Verfügungsverfahren gem. § 935 ZPO vorausgesetzte Dringlichkeit - die bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht entsprechend § 25 UWG vermutet wird (vgl. Senat GRUR 99, 717) - liegt vor.
  • OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 159/03

    U-Boot-Foto

    Das kann z.B. durch die Wahl des Motivs, des Bildausschnitts oder der Perspektive, durch die Verteilung von Licht und Schatten, durch Kontrastgebung, Bildschärfe oder die Wahl des richtigen Moments bei der Aufnahme geschehen (HansOLG GRUR 99, 717 " Wagner-Familienfotos" m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99

    Zur vertraglichen Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten

    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren vom 5. November 1998 (3 U 175/98, veröffentlicht in GRUR 1999, 717 - Wagner-Familienfotos) ausführlich begründet.
  • OLG Hamburg, 05.09.2005 - 5 W 90/05

    Dringlichkeit bei StA-Ermittlungen

  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.10.2007 - 204 C 76/07

    BRAVO

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